Petition

Die Bürgerinitiative
– Keine Windkraftanlagen im Wald zwischen Bortshausen, Ronhausen, Wolfshausen –
reicht eine Petition im Hessischen Landtag ein.

Unser oberstes Ziel ist es, die Vorrangflächen 3135 aus dem Teilregionalplan Energie Mittelhessen zu löschen. Um dies zu erreichen haben wir von der BI beim Hessischen Landtag einen Petitionsantrag[1] gestellt. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber jeder Bürgerin und jedem Bürger gegeben, dem Unrecht widerfahren ist, um den Sachverhalt zu klären und ggf. zu beseitigen. Am Ende unseres Antrags formulieren wir es noch einmal sehr deutlich: „Wir bitten Sie sich für uns einzusetzen, um diese Ungerechtigkeit und die Fehlentscheidungen zu revidieren und eine Streichung des Vorranggebietes 3135 aus dem TRPEM zu erreichen.“

Mit dem Petitionsantrag wurde auch eine Liste mit mehr als 200 Zustimmungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus Wolfshausen eingereicht.

Möchten auch Sie dieses Unrecht verhindern, können Sie Ihrer Zustimmung zur Petition hier bekunden.
Gern können Sie auch zu einem unserer nächsten Treffen kommen und aktiv in der BI mitwirken oder sich finanziell durch eine Geldspende beteiligen, um die Fortführung unserer Arbeit zu gewährleisten. (Spendenkonto: MIO – Ortsgruppe Wolfshausen; IBAN: DE24 53350000 0000110990 Sparkasse Marburg; Spenden-Stichwort: „Vogelschutz BoRoWo“)

Hinweis zum Datenschutz: Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der Petition verwendet und nur für den für die Einreichung notwendigen Zeitraum gespeichert.


Petitionsnummer: 01067/20

Ich unterstütze die Petition mit der Petitionsnummer 01067/20 und möchte, dass das Vorranggebiet 3135 aus dem TRPEM gestrichen wird.


Begründung:

Hinsichtlich des Lückenschlusses der B3a wurde in 2006 der Planfeststellungsbeschluss 2006 erstellt.

Im Planfeststellungsbeschluss wird der Wald östlich von Wolfshausen, in dem die WEA geplant sind, im Zusammenhang mit verschiedenen Schutzzielen bewertet. Dabei wurden auch bzgl. Klima, Frischluftversorgung, Landschaftsbild, Natur- und Umwelteinflüssen, Schall und den Menschen Feststellungen getroffen, die bei der Ausweisung der Vorrangfläche 3135 im TRPEM in 2013 nicht berücksichtigt wurden.


[1]Die Bezeichnung Petition stammt aus dem Lateinischen. Hier heißt ‚petitio‘ Gesuch, Eingabe, auch Bittschrift. Ein ‚Petutum‘ war eine Eingabe, ein Gesuch an eine Volksvertretung oder eine Behörde. […]
Grundsätzlich wird man einen Unterschied machen zwischen Ersuchen, die sich auf einen generellen politischen Sachverhalt beziehen, und der Bitte um Hilfe beziehungsweise Abhilfe aufgrund eines individuell erlebten Unrechts.
Bei einem persönlichen Anliegen wird man eine Einzelpetition einreichen. Für allgemeine Anliegen eine öffentliche Petition. Wer eine Petition einreicht, nennt sich ‚Petent‘.
Die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen ist eine mehr als wesentliche und anerkannte Grundlage der demokratischen Grundordnung, der Grundrechte eines jeden Bürgers: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Artikel 17 GG
Das Petitionsrecht ist das Recht, Eingaben an jedwede Stelle und Ämter zu adressieren, dabei angehört zu werden und vor allem in der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen. […]
Aus: https://www.juraforum.de/lexikon/petition [Zugriff: 26.07.2020, 12:05 Uhr]

Textauszüge aus dem PlanFB 2006:

Tier / Vogelschutz

  • S. 289, 2. Absatz: „Ein Brutvorkommen des Schwarzmilans liegt im Laubmischwald am Rothlauf. […]
  • S. 289, 3. Absatz: „Der Rotmilan ist Brutvogel im Buchenaltholz am Rothlauf (im Wald zwischen Bellnhausen, Wolfshausen und Argenstein wurden 1995 sechs Reviere festgestellt).
    Auch als Durchzügler wurde er beobachtet (im Jahre 2003 wurden 142 Exemplare gezählt).“
  • S. 230, 2. Absatz: „Die höchste Bedeutung für Brutvögel ist den Laubmischwäldern am Rothlauf östlich von Argenstein und Wolfshausen (Wertstufe sehr hoch) […] zuerkannt.“

Klima

  • S. 134, 4. Absatz: „Wichtige Frischluftentstehungsgebiete sind die geschlossenen Waldbereiche.
    Alle Wälder im Untersuchungsgebiet sind somit als aktive oder hochaktive Frischluftentstehungsgebiete einzustufen. […] Die Frischluft kann somit zu den in den Tälern gelegenen Siedlungen abfließen. Diese ‚Frischluftversorgung‘ von Siedlungen ist vor allem bei Wetterlagen ohne überregionalen Wind von großer Bedeutung.“

Naherholung

  • S. 123, 5. Absatz: Es „weisen die Argensteiner- Rother sowie Walgerer Auenbereiche eine gute Erschließung für Naherholungssuchende auf. Dies gilt auch für das Wenkbacher Feld und die Wolfshäuser Bucht. […] Das Ronhäuser Talsystem ist durch Forstwege erschlossen, die über Zufahrten von Wolfshausen, Ronhausen und Hassenhausen erreichbar sind.“

Landschaftsbild

  • S. 232, 3. Absatz: „Der gesamte Untersuchungsraum weist eine überwiegend hohe optische Verletzbarkeit auf, die in den Ensembelbereichen vor Ortslagen, Mühlen und alten Brücken mit der Lahn, ihren Grünstrukturen und dem Waldberge-Hintergrund erhöht ist. […] Sowohl in Nah- und Fernbereich ergibt sich für die komplette Lahnaue eine hohe Empfindlichkeit, während die Hänge der Lahnberge aufgrund ihrer Hintergrundwirkung im Fernbereich eine mittlere Empfindlichkeit aufweisen. Im Nahbereich ist die Empfindlichkeit als hoch einzustufen.“

Schall

  • S. 23, Punkt 4.6 der UVS: Bei den Auswirkungen auf den Menschen wird besonders darauf hingewiesen: „Eine sehr hohe nächtliche Lärmbelästigung ergibt sich für große Teile von Wolfshausen, den östlichen Ortsrand von Argenstein und die Ochsenburg.
    In Wolfshausen liegen die Werte trotz Lärmschutzmaßnahmen nachts noch verbreitet über dem Grenzwert für Wohngebiete von 49 dB(A).“

Durch die geplante Errichtung der WEA im Wald wird der Tier- und Vogelschutz massiv gestört und das Klima sowie die Kaltluftströme werden nachteilig verändert, wodurch der Feinstaub der B3a nicht mehr durch die Kaltluftströme aus dem Ort abtransportiert wird. Eine Naherholung im Wald ist durch den Schall der WEA nicht mehr möglich, dass erhaltenswerte und historische Landschaftsbild wird vernichtet und durch den Lärm der B3a und der geplanten WEA wird Wolfshausen regelrecht eingekesselt.
Durch die geplanten WEA werden aber auch noch weiter Ortsteile von Weimar und Stadtteile von Marburg, die heute schon durch den Lärm der B3a stark beeinträchtigt sind, noch stärker belastet.

Ein Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt (eine Genehmigung) der für alle am und durch das Verfahren Betroffenen eine Rechtsverbindlichkeit herstellt.

Diese rechtsverbindlichen Feststellungen wurden vom RP bei der Aufstellung des TRPEM sowie bei der Erstellung des Steckbriefes in 2012 zur Ausweisung der Vorrangflächen 3135 nicht berücksichtigt, da er von keinem Verfahrensbeteiligten eingebracht wurde.

Die Feststellungen zu den Schutzzielen betreffen aber auch und gerade die durch den Ausbau der B3a betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus Wolfshausen, den angrenzenden Stadtteilen von Marburg und weiteren Ortsteilen von Weimar und deren Nichtberücksichtigung im TRPEM ist für sie ein sehr großes Unrecht, wogegen sich die BI seit mehr als zwei Jahren im Interesse der Menschen wehrt.