Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Energie und Umweltschutz der Gemeinde Weimar (13.03.)

Am Dienstag, den 13.03.2018, fand um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Weimar die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Energie und Umweltschutz statt. Neben den Mitgliedern des Bauausschusses waren Gäste aus der Gemeinde Weimar, aber auch aus Marburg erschienen.

Im zweite Punkt der Tagesordnung ging es um das „Vorranggebiet für Windenergie Nr. 3135 (Weimar (Lahn) / Stadt Marburg) im Teilregionalplan Energie Mittelhessen (2017)“,wobei eine Information des Projektierers angekündigt war.

Im Anschluss an die Eröffnung der Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Lars Plitt, stellte Herr M. Perlinger von der Firma wpd sich selbst und die Firma kurz vor, um danach ausführlich auf die geplante WEA im Wald zwischen Bortshausen, Ronhausen und Wolfshausen einzugehen:

Der Projektierer berichtete, dass sich der Stand der Planung in den letzten Tagen dahingehend verändert hätte, dass statt der bisher geplanten sechs Windkraftanlagen nur noch drei vorgesehen seien. Eine im Gebiet der Stadt Marburg (WEA 06) und zwei auf dem Gebiet der Gemeinde Weimar (WEA 01 & WEA04) mit leicht veränderten Standorten. Durch diese Planänderung änderten sich auch die Abstände der Anlagen zu Wolfshausen (1250m) und zum Kreisjugendheim im Außenbereich (925m). Die Nachfrage aus dem Bauausschuss, ob sich die Anzahl der Anlagen in der Planung auch wieder erhöhen könnte, wurde mit „Später ja, jetzt nicht“ beantwortet, ohne zu erklären, was konkret dies bedeute.

Bei Größe und Typ der Anlagen hat sich die Planung nicht geändert: Vestas 150 – Gesamthöhe: 241m, Nabenhöhe: 166m, Durchmesser des Rotors: 150m.

Der Projektierer erläuterte, dass der Anlagentyp bisher noch nicht auf dem Markt verfügbar sei, bis Ende des Jahres aber ein Prototyp gestellt werden würde. Bis zum Bau der WEA in der Gemeinde Weimar bzw. der Stadt Marburg würde es dann bereits mehrere Dutzend Exemplare dieses Anlagentyps geben.

Zum Planungsstand erläuterte Herr Perlinger, dass noch nicht alle Gutachten fertig seien. Sie gingen davon aus, dass Mitte des Jahres 2018 der Bauantrag eingereicht und anschließend auf Vollständigkeit geprüft würde. Für das Genehmigungsverfahren sei mit einer Dauer von sieben bis zwölf Monaten zu rechnen, so dass sie von einer Erteilung der Baugenehmigung Mitte 2019 ausgingen. Wpd plane derzeit ein förmliches, öffentliches Vollverfahren, zu dem auch eine freiwillige Informationsveranstaltung gehöre. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde bei mehr als einer WEA durchgeführt.

Anschließend wurden auf Nachfrage aus dem Bauausschuss und der Gäste noch folgende Informationen gegeben:

  • Es seien keine baulichen Maßnahmen zur Verminderung des Infraschalls geplant, da sich dieser nicht im gesetzlich definierten Bereich wahrnehmbarer Einflüsse befände.
  • Durch die Windkraftanlagen gebe es laut Gutachten keine Beeinträchtigung der Zugvögel; nur während des Kranichzugs sollten die WEA temporär abgestellt werden. (Herr Professor Dr. Kraft, der als Gast anwesend war, hielt dem entgegen, es würden neben Kranichen noch viele weitere Zugvögel diese Route nehmen, die durch die Anlagen gefährdet wären. Zudem zöge sich der Vogelzug über mehrere Monate hin.)
  • Auch für den Rotmilan gebe es nach der Raumnutzungsanalyse keine Probleme zu befürchten, da er im offenen Land und nicht im Wald jage. (Herr Professor Dr. Kraft erläuterte dazu, der Rotmilan würde sich dennoch im Wald aufhalten, da sein Brut- und Aufzuchtgebiet im Wald läge.)
  • Die Wirtschaftlichkeit einer WEA sei bei einer Windgeschwindigkeit von 5,75 m/s im Jahresdurchschnitt gegeben; im Wald zwischen Bortshausen, Ronhausen und Wolfshausen werde mit einer Geschwindigkeit von 6,0 m/s gerechnet. Es seien zwei unabhängige Windgutachten nötig. Ein Windmast (ca. 140m hoch) soll demnächst gestellt werden, der ein Jahr lang die Windgeschwindigkeit misst.
  • Die Firma wpd würde viele von ihr geplante und projektierte Anlagen zunächst behalten. Ein Verkauf sei jedoch nicht ausgeschlossen.
  • Ein Schlagschattengutachten läge noch nicht vor. Das Schallgutachten werde erstellt, sobald der Prototyp gestellt sei; es sei aber nicht mit einer Abweichung der vom Hersteller angegebenen Werte zu rechnen.
  • Die Zuwegung sei weiterhin über Ronhausen geplant. Der Transport der Anlagenteile solle bei Nacht über die B3 bis Marburg-Süd und dann durch Cappel und Ronhausen gehen. Ob der Baustellenverkehr durch Cappel oder Bortshausen liefe, sei noch nicht geklärt.
  • Im Wald würden bereits bestehende Forstwege oder Rückegassen bevorzugt verwendet. Notwendig für den Bau der WEA seien 4,5m breite, geschotterte Wege; in den Kurven sei eine Schotterung von 6 bis 7m Breite nötig. Nach Beendigung des Baus würden diese Wege wieder schmaler gemacht und die Ränder bepflanzt. Inklusive der Wegen sei für die Bauphase – je nach Gelände – eine temporäre Rodung von 4000 bis 7000m2 und eine dauerhafte Rodung von 3000 bis 4000 m2 pro Windkraftanlage nötig. Diese Waldrodungen müssten kompensiert werden, und zwar möglichst in der Region; manchmal käme es aber stattdessen auch zu einer Zahlung des Projektierers an das Bundesland.
  • Das Fundament einer Anlage sei 3,3m tief. Nach der Betriebsdauer einer WEA müsse in Hessen nach derzeitiger Gesetzeslage die gesamte Anlage inklusive Fundament zurück gebaut werden. Zur Finanzierung des Rückbaus habe die Firma eine Bankbürgschaft, die bei einem evtl. Verkauf an den Käufer übergehe. Sie betrage 1000€ pro Meter der Anlagenhöhe.
  • Die Stromkabel sollten möglichst in den Wegen verlegt werden. Die Einspeisung des Stroms ins Netz solle in Marburg-Süd erfolgen; möglich sei auch die Errichtung eines eigenen Umspannwerks. Dabei liefere eine der geplanten Windkraftanlage Strom für die Versorgung von ca. 2000-3000 Haushalten.