Windmädchenrechnung – Pacht und Rückbaukosten bei Windenergieanlagen (WEA)

Die Lebensdauer einer WEA beträgt ca. 15-25 Jahre. Stillgelegte WEA müssen, gem. BauGB §35, Abs.5 Satz 2, komplett zurückgebaut werden.

Damit ein Verpächter, im Fall einer Insolvenz des Betreibers, nicht auf den Rückbau-kosten sitzen bleibt, wird durch Landesvorschriften von den Betreibern ein zu hinterlegender Sicherheitsbetrag gefordert.

In NRW sind dies 6,5% der Gesamtinvestitionskosten. Das Neumarkter Landratsamt verpflichtete 2013 einen Betreiber zu einer Sicherheitsleistung von 770.000 €. Der Brandenburger Landtag antwortete auf Anfr. des Abg. S. Bretz CDU Fraktion, wie hoch die Kosten eines Rückbaus wären, dass diese nach BbgBO (Nr.67.3.3.7) mit 10% der Rohbaukosten veranschlagt würden, wobei bei WEA die fiktiven Rohbaukosten mit 40% der Herstellungskosten zu berücksichtigten seien und man so zu Rückbaukosten einer Enercon WKA-126 von 440.000€ komme. Hessen fordert für die gleiche WEA, 1.000 €/m bis zur Mastnabe, also nur 135.000€! Bei all diesen Berechnungen fehlt ein Preisaufschlag gem. Bauindex von ca. 30%, für den Rückbau in 20 Jahren.

Eine neue WEA „Vestas V150“ kostet je Anlage ca. 6,0 Mill.€, zzgl. anteiliger Erschließungskosten von ca. 500.000€, ergibt Gesamtinvestitionskosten von ca. 6,5Mill.€. Rückbaukosten hierfür in NRW: 6,5% von ca. 6,5 Mill. € = ca. 422.000€ + 30% Bauindex, also in 20 Jahren geschätzte Rückbaukosten von ca. 550.000€. In Hessen beträgt der Sicherheitsbetrag hierfür 166m * 1.000€/m = nur 166.000€. Die ungedeckten Restkosten würden also 384.000€ je WEA betragen. Da lohnt sich ein Konkurs für den Betreiber und die Verpächter zahlen die Zeche.

Bei einer geschätzten Pacht je WEA von 30.000 €/Jahr, ergibt dies bei 1/100 Grundflächenanteil = ca. 300€/Jahr und in 20 Jahren = 6.000€ Pacht, abzüglich MwSt und EkSt. Ein 1/100 Anteil der ungedeckten Restkosten ergibt = 3.800€, geteilt durch 300€ Pacht/Jahr, bedeutet ca. 13 Jahre keine Pachteinnahmen, um den Fehlbetrag auszugleichen. Ist die angenommene Pacht noch geringer, kommen noch einige Jahre hinzu.

Der RP- Giessen ist hier in der Pflicht realistische Sicherheitssummen von den Betreibern zu fordern, die auch den tatsächlichen Rückbaukosten in 20 Jahren entsprechen. Oder die Verpächter müssen einen Vertragsrücktritt beim Betreiber erwirken um einen ggfl. eigenen Konkurs zu verhindern.

So wird es dann auch keine Windmädchenrechnung!

(Ausz. m. Gen. „Ruhrkultour“)

P. Reese Dipl. Ing., Wolfshausen